Version 4.2.1 99/06/27
ALLGEMEINE GESCHAEFTSBEDINGUNGEN ================================
FUER DAS ANTRAGSFORMULAR Version 4.2.1 99/06/27
=============================================== ZUR VERGABE EINER DOMAIN INNERHALB VON
====================================== AT
CO.AT
OR.AT
VERGEBEN DURCH NIC.AT
===================== ALS AT TOP-LEVEL DOMAIN VERWALTUNG

================================== 1) Einleitung
============= Bei der Stellung eines Antrages zur Vergabe oder Aenderung einer Domain werden die Allgemeinen Geschaeftsbedingungen akzeptiert. Die hier aufliegende Fassung korrespondiert mit der aktuellen Version des Antragsformulars.
2) Allgemeine Geschaeftsbedingungen
=================================== 2.1) Vergabebedingungen:
---------------------- Zur Erlangung eines im Internet weltweit eindeutigen Domainnamens ist die Registrierung dieses Domainnamens notwendig:
Der Zentrale Informatikdienst der Universitaet Wien verwaltet im Namen der NIC.AT Internet Verwaltungs- und Betriebsgesellschaft m.b.H. unter der Hoheit von IANA und INTERNIC die Top-Level Domain "AT" nach ISO 3166.
In Verbindung dazu werden auch die Second-Level Domain "CO.AT" und "OR.AT" mit identen Regeln verwaltet.
Die hier dokumentierten Regeln gelten ausschliesslich fuer die Vergabe von Domain innerhalb der Top-Level Domain "AT" und den Second-Level Domain "CO.AT" und "OR.AT". Regeln fuer die Eintragung von Namen in anderen Second-Level Domain werden von deren Verwaltungen autonom festgelegt.
Dieses Antragsformular und die darin enthaltenen Regeln und Ablaeufe (konkret: technische Bedingungen, Kosten, organisatorische Ablaeufe und Vergaberichtlinien) sind solange gueltig, bis sie durch eine neuere Version dieses Formulars ersetzt werden.
Inhaber einer Domain:
--------------------- Der Inhaber einer Domain ist eindeutig mit Namen und Adresse in den "Description" Feldern des Domain Objects anzugeben. Ein Antrag wird generell vom Antragsteller an die Vergabestelle gestellt. Bei einer Beantragung ueber Dritte (zB.: ueber Provider) muss der Dritte vom Inhaber bevollmaechtigt sein. Der Inhaber hat den Billing Contact festzulegen.
Voraussetzungen und Bedingungen:
-------------------------------- Die Veroeffentlichung der Daten in der RIPE-Datenbank und in im Internet gebraeuchlichen Dokumentationsstellen muss vom Antragsteller akzeptiert werden.
Alle Eintraege erfolgen in gutem Glauben auf die Rechtmaessigkeit des Anspruchs. Bei Unstimmigkeiten zwischen zwei Parteien muss eine Einigung eigenstaendig zwischen den beiden Parteien gefunden werden; die Vergabestelle der betreffenden Domain dient nicht als Schlichtungsstelle. Bei Streitfaellen wird lediglich die Kontaktinformation des Inhabers einer bereits bestehenden Domain weitergegeben, da diese Informationen ohnehin oeffentlich dokumentiert sind.
Der Antragsteller erklaert, die einschlaegigen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und insbesondere niemanden in seinen Kennzeichenrechten (Namensrecht, Markenrecht etc.) zu verletzen. Die Vergabestelle fuehrt keine diesbezuegliche Pruefung der beantragten Domain-Namen durch, behaelt sich aber gleichwohl das Recht vor, Antraege im Falle offensichtlicher Rechtsverletzungen auch ohne Angabe von Gruenden abzulehnen. Der Antragsteller verpflichtet sich, die Vergabestelle im Falle der Inanspruchnahme durch wegen des vom Antragsteller beantragten Domain-Namens in ihren Rechten verletzte Dritte schad- und klaglos zu halten.
Aus der Delegation des Domainnamens sind keine weiteren Rechte ableitbar.
Es besteht kein Anspruch, seitens des Antragstellers, genau einen bestimmten Domainnamen zugeteilt zu bekommen. Es besteht lediglich der Anspruch auf Zuteilung eines eindeutigen Domainnamens.
Es werden lediglich Domain ("NS Records") delegiert, eine Eintragung von speziellen DNS Records (z.B.: "MX", "CNAME") ist nicht moeglich.
Ein Domainname muss RFC konform sein und darf nur Buchstaben ("a ... z"), Ziffern ("0 ... 9") und Bindestrich ("-") enthalten. Gross- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden. Der Name muss mindestens einen Buchstaben enthalten und darf nicht mit Bindestrich beginnen oder enden.
Es werden unter "at" keine Domain mit weniger als drei Zeichen oder andere, zum Zeitpunkt der Antragstellung gueltige, Top-Level Namen (z.B.: "com", "edu") vergeben.
Stellen eines Antrages: -----------------------
Durch die Eintragung in die Nameserver fuer die Domain ".AT" bzw. fuer ".CO.AT" und "OR.AT" ist die Delegation aktiv und die Domain gilt als "vergeben".
Die Vergabestelle behaelt sich das Recht vor die Vergabe erst nach Einlangung der Delegationsgebuehr durchzufuehren.
Mitteilungen ueber Aenderungen: ------------------------------- Alle Aenderungen im Domain-Template sind der Vergabestelle unverzueglich zu melden. Administrative Aenderungen sind kostenfrei. Eine Aenderung ist mit neuem, voll ausgefuelltem Domain-Template durchzufuehren. Bei Verwendung von Email ist im Subject-Feld "DOMAIN-AENDERUNG " anzugeben.
Bei Uebergabe der Domain an einen neuen Inhaber ist eine schriftliche Bestaetigung notwendig. Das ist unter Verwendung der Aenderungsbestaetigung (mittels Fax oder Briefsendung) durchzufuehren, worin sowohl der alte Inhaber, als auch der neue Inhaber die Uebergabe bestaetigen muessen.
Gueltigkeit der Delegation: ---------------------------
Die Delegation erfolgt prinzipiell auf unbestimmte Zeit. Fuer den laufenden betrieblichen Aufwand sind Jahresgebuehren zu entrichten, die gesondert in Rechnung gestellt werden. Eine Delegation wird zurueckgenommen (aufgehoben) falls:
- Die Jahresgebuehr nicht beglichen wurde
- Faellige Rechnungen nicht beglichen wurden
Die Rechnung der Jahresgebuehr wird 4 Wochen vor Ablauf des Leistungszeitraumes der Domain ausgesendet. Wird die Jahresgebuehr nicht innerhalb dieser Zeit beglichen, wird die Domain zum Stichtag eingezogen.
Rueckgabe einer Domain:
------------------------ Eine Rueckgabe einer Domain kann jederzeit erfolgen, wobei eine schriftliche Bestaetigung unter Verwendung der Loeschungsbestaetigung (mittels Fax oder Briefsendung) des Inhabers der Domain notwendig ist. Ein Anspruch auf Rueckverguetung nicht ausgeschoepfter Gebuehren besteht nicht.
Widerruf einer Delegation:
-------------------------- Die Delegation kann nach schriftlicher Benachrichtigung des Inhabers unter folgenden Bedingungen von der Vergabestelle widerufen werden:
- Aufgrund wiederholter technischer Probleme mit dieser Domain (z.B.: Nameserver sind nicht funktionsfaehig)
- Auf Gerichtsbeschluss
- Auf Anweisung einer Behoerde aufgrund gesetzlicher Grundlagen 2.3) Nameserver: ----------------
Es muessen zwei korrekt aufgesetzte Nameserver angegeben werden. Die Angabe im Domain-Template muessen mit der technischen Konfiguration exakt uebereinstimmen. Der Antragsteller hat die laufende Verfuegbarkeit aller angegebenen Nameserver sicherzustellen.